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Mai 2012
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Archiv der Kategorie Mobbing-Rechtshilfe

Praktische Hinweise zum Thema Mobbing

Von Rechtsanwalt Friedemann Koch, Berlin (Fachanwalt für Arbeitsrecht):

Ich berichte von vielseitigen Erfahrungen in Gerichtsverfahren welche auf Grundlage von Mobbingaktivitäten Ansprüche des betroffenen Arbeitnehmers zum Gegenstand haben, insbesondere Schmerzensgeldansprüche.

1.Der Richter prüft anhand der dargestellten Mobbingvorfälle, ob das Verhalten des Arbeitgebers oder Vorgesetzten noch zumutbar ist oder der Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte mit den Instrumentarien des Arbeitsrechts und der dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Weisungsbefugnis, normiert in § 106 GewO, die Grenzen seines Handelns überschreitet, um damit ein übergeordnetes rechtswidriges Ziel zu verfolgen.

2.Hierzu ist es erforderlich, dass seitens des klagenden Mitarbeiters/in grenzüberschreitende Handlungen bzw. Weisungen der Vorgesetzen umfassend dargestellt werden unter Beleuchtung der konkreten Umstände und Hintergründe, um dem Gericht zu ermöglichen, die Rechtswidrigkeit des Handelns beurteilen zu können. Hierbei genügt es nicht, aus dem Zusammenhang gerissene beleidigende Äußerungen aufzuzählen, da das Gericht die Möglichkeit haben muss, den Gesamtzusammenhang einzuschätzen, vor dem eine verbale Äußerung oder der Handlung vorgenommen wurde.

3.Dabei ist im Einzelnen darzulegen, welcher Mitarbeiter wann gegenüber dem klagenden Mitarbeiter welche Äußerungen oder welche Handlungen vorgenommen hat und welche Personen daran beteiligt waren, die ggf. auch als Zeugen in Betracht kommen.

4.Bei mobbenden Arbeitskollegen, die keine Vorgesetzten bzw. Vertreter des Arbeitgebers sind, ist wichtig mitzuteilen, wann der vorgesetzte Arbeitgeber Kenntnis von diesen Vorfällen erlangt hat. Sofern der Vorgesetzte oder Arbeitgeber die Mobbinghandlungen nicht selbst ausübt, ist Voraussetzung für eine Anspruchsverfolgung die Kenntnis des Vorgesetzten oder Arbeitgebers.

Nach meiner Erfahrung scheitern Ansprüche vielseitig daran, dass Mitarbeiter/in neu über lange Zeit Arbeitsplatzkonflikte bzw. Mobbingsituationen hinnehmen, ohne diese dem zuständigen Vorgesetzten mitzuteilen und dort das Gespräch zu suchen.

5.Bei der Verfolgung von Schmerzensgeldansprüchen die auf eine Persönlichkeitsrechts- bzw. Gesundheitsverletzung des Mitarbeiters gestützt werden ist der kausale Zusammenhang zwischen der Mobbingsituation und den daraus resultierenden Gesundheitsverletzungen darzustellen.

Es ist dabei zu beachten, dass keine mobbingtypischen Symptome vorliegen sollten, bevor die Mobbinghandlungen beginnen. Hierbei sind die einzelnen Befunde (Belastungsreaktionen, depressive Episoden, psychosomatische und somatoforme Störungen) in kausale zeitliche Beziehung zu den Mobbingaktivitäten zu setzen.

Kritisch wird es, sofern Belastungssituationen, die außerhalb des Arbeitsverhältnisses erlebt werden, von der Arbeitgeberseite als Ursache für die Gesundheitsstörung angeführt werden können.

6.Neben Schmerzensgeldansprüchen können die betroffenen Mitarbeiter/innen einen Unterlassungs- oder Umsetzungsanspruch gegen den Arbeitgeber richten.

In begründeten Mobbingsituationen, die jedoch zuvor fachanwaltlich geprüft werden sollten, besteht die Möglichkeit der Leistungsverweigerung in dem Sinne, dass die Arbeitskraft nur noch angeboten wird, sofern sich an der Arbeitsplatzsituation zu Gunsten des betroffenen Mitarbeiters eine ihn entlastende Veränderung wie zum Beispiel eine Versetzung des mobbenden Vorgesetzten, veranlasst wird.

Es besteht auch die Möglichkeit der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den betroffenen Mitarbeiter unter Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Umfang des für die folgenden Monate entfallenden Lohnes, wobei dargelegt werden muss, dass die Kündigung durch den Arbeitgeber wegen der ihm zurechenbaren Mobbingaktivitäten verschuldet ist.

7.Am wichtigsten ist die Aufzeichnung der Mobbingaktivitäten in Form eines Mobbingtagebuches unter Auflistung der einzelnen Vorfälle und beteiligten Personen nach Zeit, Ort und Inhalt, um den Rechtsanwalt auch in die Lage zu versetzen, die Erfolgsaussichten einer Klage hinreichend prüfen zu können.“

Friedemann Koch
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Marburger Str. 16, 10789 Berlin
Telefon: 030 / 212 48 99 0
http://www.friedemann-koch.de/

Die Lobby gegen Mobbing

 ”Ich unterstütze die Initiative “Pro Fairness gegen Mobbing”, da ich es wichtig finde, dass Mobbingopfer eine breite Lobby bekommen und dass Mobbing am Arbeitsplatz geächtet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Hannelore Kraft“ 

  • Joschka Langenbrinck
  • Paula Kuhn
  • Richard Brox
  • Andreas Höhne
  • Martin Wortmann
  • Kristina Schröder
  • Björn Blume
  • Anja Stahmann
  • Walter Scheuerl
  • Hannelore Kraft
  • Frank Sievert
  • Regierender Bürgermeisters von Berlin
  • Christina Rößler
  • Christiane Beck
  • Brigitte Mohn
  • Friedemann Koch
  • Erwin Sellering
  • Willi Wieland
  • Thorsten Schäfer-Gümbel
  • Andreas Heß
  • Christine Lieberknecht
  • Nela Softic
  • Lutz Mohaupt
  • Angela Merkel
  • Christian Weber
  • Simone Janson
  • Ursula v. der Leyen
  • Rolf Piotrowski
  • Gudrun Kargl
  • Brigitte Brettenthaler
  • Ingelore Rosenkötter
  • Melanie Döbert
  • Ilka Martina Bierbaum
  • Dirk Rossmann
  • Steffen Knippertz
  • Carsten Schäper
  • Karl-Josef Laumann
  • Werner Szendi
  • Andreas Stein
  • Mike Blank
  • Horst Seehofer
  • Philipp Rösler
  • Joachim Herrmann
  • Norbert Lammert
  • Jörg Stroedter
  • Rainer Schulte
  • Guido Westerwelle
  • Anja Weisgerber
  • Gertrud Kille
  • Karin Evers-Meyer
  • Peter Nazareck
  • Bernhard Tille
  • Irmgard Lobach
  • Fritz Kuhn
  • Peter Teuschel
  • Norman Kohle
  • Thomas Ulmer
  • Gregor Gysi
  • Margot Käßmann
  • Dieter Schlund
  • Günter Hartmann
  • Karl-Theodor Frhr. zu Guttenberg
  • Julia Fritz
  • Thomas Peltason
  • Kordula Schulz-Asche
  • Bernhard Nuss
  • Peter Beuth
  • Sarah Sorge
  • Frank-Walter Steinmeier
  • Willi van Ooyen
  • Jörg-Uwe Hahn
  • Erich K.H. Kalkus
  • Karoline Linnert
  • Christa Lindenlaub
  • Dieter Posch
  • Sabine Waschke
  • Hermann Schaus
  • Petra Tursky-Hartmann
  • Frank Henkel
  • BayernSPD
  • Prof. Dr. Thomas Leithäuser
  • Christa D. Schäfer
  • Markus Löning (FDP)
  • Jens Brandt
  • Nicola Beer
  • Christoph Seydl
  • Brigitte Zypries
  • Ruth Müller
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  • Olaf Scholz
  • Volker Blumentritt
  • Ingrid von Koslowski
  • Renate Künast
  • Uwe Grund
  • Sigmar Gabriel
  • Andreas Lämmel
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  • Walter Momper
  • Ralf Hillenberg
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  • Volker Kröning
  • Roland Gewalt
  • Andrea Nahles
  • Detlef Dzembritzki
  • Erika Schreiber
  • Petra Pau
  • Dieter Althaus
  • BayernSPD
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  • Brigitte Lange
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  • Brigitte Zypries
  • Michael Müller
  • Jürgen Lanuschny
  • Frank Steffel
  • Jürgen Giebel
  • Pfr. Dr. Volker Jastrzembski
  • DGB
  • Rolf Stöckel
  • Rechtsanwältin Denise Weikert
  • Klaus Wowereit
  • Andreas Scheuer
  • Horst Meierhofer
  • Helmut Metzner
  • Bundesregierung zu Mobbing
  • Klaus-Dieter May

Mehr unter: www.mobbing-web.de  

Stress, Druck, Mobbing & Bossing

Mobbinghandlungen beginnen bereits in den Kindergärten, Schulen, in Vereine, sowie in Institutionen. Besonders schlimm ist es für Betroffene in der Berufswelt. Viele ArbeitnehmerInnen gehen täglich mit Angst zur Arbeit.80 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehen sich im Job massiv unter Druck gesetzt, viele fühlen sich von ihren Vorgesetzten gemobbt, immer mehr fallen wegen psychischer Erkrankungen aus - das belegen zahlreiche Untersuchungen. Und in einer weltweiten Studie landeten deutsche Führungskräfte hinsichtlich ihrer sozialen Kompetenz auf einem der hintersten Plätze.Mobbing (engl. bullying, zu mob: Meute oder to mob: anpöbeln, angreifen, über jemanden herfallen ist die Schikane, Intrige und halt Psychoterror am Arbeitsplatz (Beleidigen - Abkanzeln - Intrigieren - Verunsichern - Fertigmachen - Gerüchte - Sticheleien - Bloßstellen - Tratscht - Klatsch - üble Nachrede). Schluss damit!
Mobbing dieser Begriff hat sich so etwa ab 1992 sehr schnell in Deutschland verbreitet, davor wussten nur wenige, was Mobbing bedeuten soll. 1996 wurde das Wort in den Duden aufgenommen. Es gibt keine einheitliche Definition für das Phänomen Mobbing. Seit der ersten wissenschaftlichen Beschäftigung z.B.. durch Prof.Leymann in Schweden, haben sich immer mehr Fachleute und die Medien mit Mobbing am Arbeitsplatz befasst. Was dazu geführt hat, dass das Wort Mobbing in der Alltagssprache zu einem Synonym für “schlechte Behandlung und fertig machen” geworden ist.

Laut Mobbingbericht der Bundesregierung (2002) ist Mobbing, “das eine Person am Arbeitsplatz häufig und über einen längeren Zeitraum schikaniert, drangsaliert oder halt benachteiligt und ausgegrenzt wird”. Es wurden seither zahlreiche Studien zum Thema Mobbing veröffentlicht, mit vielen Tipps und Informationen zur Prävention, aber die Patentlösungen für das große Problem Mobbing wurde bisher nicht aufgezeigt, damit all den Betroffenen tatsächlich effektive Hilfe erfahren!

Weil heute alle über Mobbing reden, wird der Begriff leider immer häufigerer verwässert oder gar missbraucht.
Ein Streit zwischen Kolleginnen und Kollegen, eine nicht verständliche Anweisung vom Chef, eines Vorgesetzten oder eine unverständliche Bemerkung wird oft sofort als Mobbing bezeichnet. Tatsächlich gibt es viele Betroffene, die wirklich sehr schlimme und schmerzhafte Erfahrungen mit Mobbing & Bossing Tag für Tag ausgesetzt sind! Ich weis als Ex-Betroffener was dies für die Betroffenen bedeutet. Mit der Verschärfung von Leistungsdruck, Stellenabbau und Konkurrenz am Arbeitsplatz wird Mobbing kurzfristig nicht beseitigt werden.

Jeder Mensch hat es auf die eine oder andere Weise am eigenen Leib schon einmal oder des Öfteren erlebt. Wer kennt das Lügen, das Geschnittenwerden, die Ausgrenzung der Kollegen, den Hass, die Verleugnung und die Wut nicht.

Die Betroffenen haben kaum eine Chance diesen Konflikt aus eigener Kraft zu beenden, deshalb sollten sich Betroffene gut informieren und ggf. seriöse Hilfe und Unterstützung in Anspruch nehmen, um wenigstens ohne gesundheitlich Schäden aus dieser Situation zu kommen. Auch wenn Sie Hilfe in Anspruch nehmen, ist das natürlich keine Gewähr für den erhalt des Arbeitsplatzes!

Wer sich beim Vorgesetzten, beim Arbeitgeber oder beim Betriebsrat/Personalrat über “Mobbing” beschwert, muß damit rechnen, in die “falsche Schublade” gesteckt zu werden. Auch dann, wenn der Vorwurf des Mobbing ernst genommen wird, kommt es letztlich auf die konkreten Schikanen an, denen man ausgesetzt ist. Sind diese Schikanen gravierend, kann man vom Arbeitgeber Abhilfe verlangen, sind sie nicht gravierend, muss man sich irgendwie arrangieren.

Wer von “Mobbing” spricht, sollte daher unbedingt zuvor geprüft haben, ob sein Problem wirklich Mobbing ist. Anderenfalls sollte auf dieses Schlagwort verzichten, da es mittlerweile - leider auch - oft missbraucht wird.

Gleichstellungsbeauftragte und Mitglieder der Interessenvertretung ( Betriebsrat/Personalrat) sollten für Mobbingbetroffene gute Ansprechpersonen sein. Insbesondere der Personalrat/Betriebsrat hat es in der Hand, Probleme innerhalb des Unternehmens mit der Leitung zu erörtern, ohne Namen nennen zu müssen.

Mach mit!

Jeder kann mitmachen, Betroffene (Mobbing-Opfer), Betriebs- und Personalräte, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Politiker, Anwälte, Ärzte, Therapeuten, Psychologen, Sozialarbeiter – eben alle, die sich engagieren möchten.Schreiben Sie uns, was Sie fordern, was Sie von Politikern, Unternehmen, Regierungen, Chefs, Managern, Anti-Mobbing-Vereinen, Gewerkschaften, Gerichten, Staatsanwaltschaften etc. erwarten. Machen Sie Vorschläge zur Prävention! Zeigen Sie den Mobbing-Opfern auf, wie Sie Ihre Mobbingsituation überwunden haben! Machen Sie den Betroffenen Mut, dass Mobbing auch überwunden werden kann! Geben Sie Hinweise, wie man sich als Mobbing-Opfer verhalten sollte! Es gibt viele Möglichkeiten zu helfen.Wir werden Ihren Leserbrief, Statement oder Vorschlag, sofern Sie es wünschen, veröffenlichen!

www.mobbing-web.de

www.mobbing-rechtshilfe.de

Kein Anti-Mobbing-Gesetz in Deutschland !

Mobbing: Faules Osterei aus dem Bundestag

KEIN Anti-Mobbing-Gesetz in Deutschland

Petitionsausschuss KEIN Gesetz gegen Mobbing!

Der Petitionsausschuss des Bundestages hält, wie die Bundesregierung, die bestehenden Gesetze zum Schutz vor Mobbing für ausreichend.

Mehr unter: KEIN ANTI-MOBBING-GESETZ IN DEUTSCHLAND

Schluss mit Mobbing!

Gezielt gegen Mobbing vorgehen

Ratschläge der Experten

 

Mobbing hat viele Gesichter und ist nicht immer auf Anhieb als solches zu wahrzunehmen. Experten geben Tipps, wie man Mobbing erkennt und dagegen vorgehen kann. Denn eines ist gewiss: Kapitulieren und kündigen - das kann nur der letzte Schritt sein.

Sprechen Sie mit Angehörigen

Verschaffen Sie sich Gewissheit: Sprechen Sie mit Familienangehörigen und Freunden über ihre Situation am Arbeitsplatz, damit Sie ein Gefühl dafür bekommen, was dort passiert und wie es von außen wahrgenommen wird. Denn wer tagtäglich in Konflikthandlungen am Arbeitsplatz verwickelt ist, kann schnell den Überblick dafür verlieren, was tatsächlich geschieht. Der Austausch mit vertrauten Personen hilft, die Geschehnisse realistisch zu bewerten.

Dokumentieren Sie die Vorfälle!

Der nächste Schritt ist ganz konkret: Führen Sie ein Konflikttagebuch! Das hat damit zu tun, dass diese eskalierenden Konflikte im Arbeitsleben in der Regel sehr schleichend verlaufen und dass das, was an Konflikthandlungen, auch später Mobbinghandlungen, zu sehen ist, oft Aspekte sind, die man kaum in Worte fassen kann. Mit schriftlichen Aufzeichnungen kann man die Chronologie der Vorfälle besser festhalten. Was ist passiert? Wer hat gemobbt? Gab es dafür Gründe? Ein Tagebuch liefert handfeste Belege, wenn Vorgesetzte den Ereignissen nachgehen wollen.

Sprechen Sie mit Verantwortlichen

Informieren Sie ihren Vorgesetzten! Suchen Sie sich auch Hilfe beim Betriebsrat, eventuell bei Konfliktlotsen falls diese vorhanden sind und nutzen Sie unter Umständen auch die Konflikthotline. Denn allein auf sich gestellt, hat ein Mobbingopfer kaum eine Chance gegen systematische Attacken. Betroffene sollten sich schnell Hilfe von höherer Stelle suchen, damit Aggressoren gestoppt werden können. Nur so durchbricht man frühzeitig die Konflikt-Spirale!

Schaffen Sie sich einen guten Ausgleich

Arbeit ist nicht alles! Entscheidend ist, in der Bewältigung von Konflikten, dass sie an sich selbst glauben, dass sie in Kontakt kommen mit der eigenen Ressourcen und Stärken und ihr Selbstbewusstsein wieder aktiv aufbauen. Ein stabiles Selbstbewusstsein ist die effektivste Waffe gegen Psychoterror. Wer Spaß am Leben hat, gute Freunde und Hobbies - den kann so schnell nichts umhauen!

 Quelle: http://sonntags.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,8232545,00.html?dr=1 

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Links: Stimmen gegen Mobbing

Rechtsanwälte gegen Mobbing: www.mobbing-rechtshilfe.de

Mobbing: Gesicht zeigen für unverzichtbare Werte!

Jeder kann mitmachen, Betroffene (Mobbing-Opfer), Betriebs- und Personalräte, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Politiker, Anwälte, Ärzte, Therapeuten, Psychologen, Sozialarbeiter – eben alle, die sich engagieren möchten.Schreiben Sie uns, was Sie fordern, was Sie von Politikern, Unternehmen, Regierungen, Chefs, Managern, Anti-Mobbing-Vereinen, Gewerkschaften, Gerichten, Staatsanwaltschaften etc. erwarten. Machen Sie Vorschläge zur Prävention! Zeigen Sie den Mobbing-Opfern auf, wie Sie Ihre Mobbingsituation überwunden haben! Machen Sie den Betroffenen Mut, dass Mobbing auch überwunden werden kann! Geben Sie Hinweise, wie man sich als Mobbing-Opfer verhalten sollte! Es gibt viele Möglichkeiten zu helfen.Wir werden Ihren Leserbrief, Statement oder Vorschlag, sofern Sie es wünschen, veröffenlichen!

Ergänzen Sie mit Ihrem Statement die Liste der vorhandenen “Stimmen und Gesichter gegen Mobbing: www.mobbing-web.de

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Rechtsanwälte für Mobbing Fälle

Professionelle Mobbing-Beratung und Hilfe

Sie werden gemobbt? Sie sollen gekündigt werden? Sie benötigen Hilfe? Dann finden Sie bei www.mobbing-rechtshilfe.de die professionelle Mobbing-Beratung und Hilfe die Sie benötigen!

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Stimmen gegen Mobbing 

Außerordentliche (fristlose) Kündigung wegen Diebstahls; auf den Einzelfall kommt es an

Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zum Diebstahl geringwertiger Sachen steht seit einiger Zeit auf dem Prüfstand der öffentlichen Meinung. Dabei hat eine breite, zum Teil politisch geführte Debatte um die kündigungsrechtliche Relevanz des Diebstahls von Frikadellen, Pfandbons und Kaffeebechern die Gemüter sehr erhitzt. Die Befürchtung auf Arbeitnehmerseite, jeder Diebstahl - sei der Wert der entwendeten Sache auch noch so gering -, führe zwangsläufig zur fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, war groß.

Nunmehr hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg am 10.02.2010 zu dieser Problematik ein neues Urteil erlassen (13 Sa 59/09). Die Entscheidung ist deshalb von Bedeutung, da damit klar gestellt ist, dass nicht jeder Diebstahl arbeitsrechtlich gleich behandelt wird, sondern dass es vielmehr jedes Mal auf den Einzelfall ankommt.

So hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg am 10.02.2010 eine auf Diebstahl geringwertiger Sachen gestützte Kündigung für unwirksam erklärt. Damit hat das Gericht die bisherige anderslautende Rechtsprechung nur scheinbar auf den Kopf gestellt. Liegt nämlich ein Sachverhalt vor, der eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich tragen könnte, müssen die Arbeitsgerichte in einem zweiten Schritt prüfen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist. In diese Abwägung sind alle relevanten Faktoren des jeweiligen Sachverhaltes einzubeziehen -  auch diejenigen Umstände, die eventuell für den Arbeitnehmer sprechen. Hierzu gehören insbesondere die Dauer seiner Beschäftigung und seine soziale Schutzwürdigkeit, ebenso die Höhe des eingetretenen Schadens, die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb sowie sämtliche weiteren Umstände, die anhand des konkreten Einzelfalles ins Gewicht fallen können. Nur dann, wenn diese Abwägung zugunsten des Arbeitgebers ausfällt, kann die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wirksam sein.

In dem vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zu entscheidenden Fall wurde ein Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber, einem Abfallentsorgungsunternehmen, seit über acht Jahren als Arbeiter im Rahmen der Altpapierentsorgung beschäftigt. Er fand in einem Altpapiercontainer, dessen Inhalt zur Entsorgung anstand, einen Karton, der ein Kinderreisebett enthielt und nahm dieses vor den Augen eines Kollegen an sich, ohne den Arbeitgeber vorher um Erlaubnis zu fragen. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger außerordentlich fristlos und warf diesem vor, er habe einen Diebstahl begangen. Zur Begründung seiner Trennungsentscheidung führte der Arbeitgeber zudem an, der Arbeitnehmer sei bereits in der Vergangenheit einschlägig abgemahnt worden. Der Kündigung stehe auch nicht entgegen, dass eine Mitnahme von zur Entsorgung anstehenden Gegenständen nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung grundsätzlich zulässig sei. Demgegenüber stellte sich der Arbeitnehmer auf den Standpunkt, die Kündigung sei in Ansehung seiner langen Betriebszugehörigkeit jedenfalls unverhältnismäßig.

Dieser Sicht schloss sich das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg an. Der Arbeitnehmer behielt Recht, die Kündigung des Arbeitgebers war unwirksam. Das Gericht hat in einem ersten Schritt die grundsätzliche Eignung eines Diebstahls geringwertiger Sachen im Einklang mit der Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes festgestellt und das Verhalten des Arbeitnehmers auch als einen Pflichtverstoß angesehen.

Im Rahmen der Interessenabwägung ließ sich das Gericht allerdings von der Erwägung leiten, dass selbst im Falle des Vorliegens eines Kündigungsgrundes und unter der Annahme des Vorhandenseins einschlägiger Abmahnungen dem Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers der Vorrang einzuräumen sei. Dies gelte vor allem angesichts des langjährigen, im Wesentlichen störungsfrei verlaufenden Arbeitsverhältnisses und des fehlenden wirtschaftlichen Wertes der unmittelbar zur Entsorgung anstehenden und bereits im Müll befindlichen Sache.

Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Baden-Württemberg ist richtig. Das Gericht hat die  Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Es bleibt abzuwarten, ob es mit einer Nichtzulassungsbeschwerde wirksam angegriffen werden kann.

Man fragt sich, weswegen wegen eines solchen Sachverhaltes es überhaupt notwendig erscheint, einen Rechtsstreit durch zwei Instanzen zu führen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Müll normalerweise eine herrenlose Sache ist, die nicht im Sinne des § 242 Strafgesetzbuch entwendet werden kann. Die Besonderheit dieses Falles lag jedoch darin, dass sich das Kinderreisebett noch im Gewahrsam des Arbeitgebers befand. Auch wenn zu erwarten war, dass dieser Gegenstand vom Arbeitgeber  mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entsorgt worden wäre, gehört er zu seinem Eigentum. Damit ist es als eine fremde bewegliche Sache unter den Straftatbestand des § 242 Strafgesetzbuch zu subsumieren. Ein Diebstahl liegt also - rechtlich gesehen - durchaus vor. Es wäre jedoch geradezu grotesk gewesen, dem Arbeitnehmer diesen Diebstahl als ein derartiges Vergehen anzulasten, der zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses führt.

Damit ist das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Baden-Württemberg für die arbeitsrechtliche Praxis von Bedeutung. Es zeigt nämlich, dass die seit Jahren gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zur Wirksamkeit von Kündigungen wegen Diebstahls oder Unterschlagung geringwertiger Sachen keinesfalls einen “Freibrief” für Arbeitgeber beinhaltet, ein Arbeitsverhältnis jederzeit mit sofortiger Wirkung beenden zu können.

Rechtsanwalt Günther Dingeldein,

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bachgasse 1, 64404 Bickenbach

Kanzlei Dingeldein ● Rechtsanwälte   www.dingeldein.de

Rechtsanwalt Günther Dingeldein

Beratungsangebote für Mobbing-Betroffene

Rund 1,5 Millionen Arbeitnehmer werden täglich Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz. Die Folgen für die Betroffenen und die Betriebe sind enorm. Die konsequente Verfolgung von Mobbing und eine erfolgreiche Vorbeugung sind daher im gemeinsamen Interesse von Beschäftigten und Unternehmen. Aber wie wehrt man sich gegen mobbende Kollegen? Wie erkenne ich als Führungskraft Mobbing in meinem Team, in meiner Abteilung? Guter Rat ist nicht teuer. Neben vielfältigen Beiträgen und Publikationen zu diesem Themenbereich bieten wir Ihnen hier eine aktuelle Übersicht von bundesweiten Beratungsstellen.

Die private Online-Bürgerinitiative http://www.mobbing-web.de/ feiert in diesen Tagen ihr 10-jähriges Bestehen. Seit Februar 1999 ist die Homepage der Lobbyvereinigung gegen Mobbing am Arbeitsplatz zu einer festen Adresse für betroffene Arbeitnehmer und Betriebe geworden. Das Non-Profit-Netzwerk besteht aus Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen und Selbsthilfegruppen, die mit zahlreichen Informations- und Beratungsangeboten, Aktionen und Veranstaltungen gegen Mobbing, Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz mobil machen. Mehr unter: http://www.inqa.de/

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Rechtsanwälte

Mobbing: Anja Lipok

Wir bedanken uns herzlich bei Frau Anja Lipok für den Hinweis auf unserer PR-Meldung bei openPr.de . Ihre Unterstützung, gegen Mobbing und für mehr Herzlichkeit in der Arbeitswelt, ist wirklich bemerkenswert - DANKE!

Anti-Mobbing-Webseiten:

www.mobbing-web.de

www.buerger-marktplatz.de  

www.mobbing-rechtshilfe.de

www.fairplay-mobbing.de  

www.mobbing-hotline.de

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